Das Anmeldeverfahren wird Ihnen im Rahmen des Elterninformationsabends erläutert. Hier finden Sie einen kurzen ersten Überblick.
Insgesamt besteht das Verfahren aus drei Teilen:
1. Anmeldung in der Schule
2. Schulspiel in der Kindertageseinrichtung
3. Einschulungsuntersuchung im Gesundheitsamt
1. Anmeldung in der Schule
Die Anmeldung in der Grundschule dient einem allgemeinen Kennenlernen. Während Sie als Erziehungsberechtigten die Anmeldeformulare ausfüllen, schaut sich die Schulleitung gemeinsam mit Ihrem Kind ein Bilderbuch an. Das Buch bietet vielfältige Möglichkeiten zum Sprechen. Erste Eindrücke werden in einem Beobachtungsbogen festgehalten.
Tipp: Setzen Sie Ihr Kind nicht unter Druck, dass es bei dem Termin etwas leisten muss. Am schönsten ist es, wenn sich Ihr
Kind auf den 1. Besuch in der Schule freuen kann!
2. Schulspiel in der
Kindertageseinrichtung
Das Schulspiel findet im Kindergarten statt. Der/ Die Erzieher*in führt mit den Schulanfängern und Schulanfängerinnen eine Einheiten durch, während die sozialpädagogische Fachkraft (und teilweise die Schulleitung) der Schule die Kinder beobachtet. Hier dokumentieren die Lehrkräfte Kompetenzen in Bezug auf Merkfähigkeit, Regelverhalten, Feinmotorik und Aufgabenverständnis in dem Beobachtungsbogen (siehe oben).
Nach dem Schulspiel tauschen sich die Lehrkräfte mit den Erzieher*innen über die Beobachtungen aus, sofern eine Schweigepflichtsentbindung der Eltern vorliegt. Im Anschluss bekommen alle Eltern einen Rückmeldebogen, auf dem die Beobachtungen protokolliert sind. Zudem finden die Eltern auf dem Rückmeldebogen Informationen zur Schulfähigkeit allgemein sowie Tipps, wie sie Ihr Kind in den verschiedenen Bereichen bestmöglich fördern können.
3. Einschulungsuntersuchung im Gesundheitsamt
Ziel: gesundheitliche Überprüfung der Schulfähigkeit, um Anhaltspunkte zur weiteren Förderung geben zu
können
Besonderheiten im Anmeldeverfahren wie z.B. Rückstellungen oder vorzeitige Einschulungen sind in § 1 AO-GS werden auf dem Elterninformationsabend erläutert.