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schulpflichtig ist jedes Kind, dass bis zum 30.09.2025 sechs Jahre alt wird
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Schulfähigkeit: körperlicher, geistiger, seelischer, sozialer Entwicklungsstand
Sie möchten, dass Ihr Kind ein Jahr früher eingeschult wird?
(vorzeitige Einschulung)
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Termin zur Anmeldung vereinbaren
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formlosen Antrag an die Schulleitung stellen
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Schulleitung trifft Entscheidung nach dem Schulspiel
Sie möchten, dass Ihr Kind ein Jahr länger im Kindergarten bleibt?
(Rückstellung)
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Termin zur Anmeldung vereinbaren
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Gründe mit der Schulleitung besprechen (nur bei erheblichen gesundheitlichen Gründe/ durch Fachleute
prognostizierte Überbelastung möglich
à entsprechende Nachweise mitbringen)
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Schulleitung trifft Entscheidung in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt