Schulpflicht

  • schulpflichtig ist jedes Kind, dass bis zum 30.09.2025 sechs Jahre alt wird
  • Schulfähigkeit: körperlicher, geistiger, seelischer, sozialer Entwicklungsstand

 

Sie möchten, dass Ihr Kind ein Jahr früher eingeschult wird? (vorzeitige Einschulung)

 

  • Termin zur Anmeldung vereinbaren
  • formlosen Antrag an die Schulleitung stellen
  • Schulleitung trifft Entscheidung nach dem Schulspiel

 

Sie möchten, dass Ihr Kind ein Jahr länger im Kindergarten bleibt? (Rückstellung)

 

  • Termin zur Anmeldung vereinbaren
  • Gründe mit der Schulleitung besprechen (nur bei erheblichen gesundheitlichen Gründe/ durch Fachleute prognostizierte Überbelastung möglich à entsprechende Nachweise mitbringen)
  • Schulleitung trifft Entscheidung in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt